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   BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67   

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BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67 (https://dejure.org/1968,13)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1968 - III C 121.67 (https://dejure.org/1968,13)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1968 - III C 121.67 (https://dejure.org/1968,13)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Erfordernis der deutschen Volkszugehörigkeit in § 5 der 7. FeststellungsDV - Freiwilliges Bekenntnis zu einem anderen, im Heimatstaat vorhandenen Volkstum - Vermutung gegen die Zugehörigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 305
  • DÖV 1969, 637
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67
    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des in Vertriebenensachen zuständigen VIII. Senats (vgl. BVerwGE 26, 344), daß mit dieser Vorschrift nicht irgendwelche nationalpolitischen Anforderungen gestellt werden, sondern nur - entsprechend dem Zweck des Gesetzes, die Eingliederung der deutschen Vertriebenen in die Bundesrepublik Deutschland zu regeln - die deutschen Vertriebenen (ohne deutsche Staatsangehörigkeit) von nichtdeutschen, durch Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse ebenfalls entwurzelten Personen abgegrenzt werden.
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67
    Dem Vorbehalt, unter dem das Verwaltungsgericht das behauptete Verhalten des Klägers betrachtet, liegt allerdings die an sich richtige Auffassung zugrunde, Niederschlag eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum sei nicht, was nicht mehr sei als unverbindliche Übernahme allgemein, auch unter Nichtdeutschen, verbreiteten deutschen Kulturgutes (vgl. im übrigen zur Bedeutung der Sprachzugehörigkeit BVerfGE 17, 224, 228) [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvR 253/63].
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Die gesellschaftliche und politische Absonderung der Juden von der deutschen Volksgruppe reiche nicht hin, eine nationale jüdische Minderheit anzunehmen (BVerwGE 30, 305 [312]).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 BVFG a.F., daß in der Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen grundsätzlich ein die deutsche Volkszugehörigkeit ausschließendes Gegenbekenntnis zu einem fremden Volkstum liegt (Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 [350]; Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - BVerwGE 30, 305; Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.83 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 44).
  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 66.69

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Persönlicher und gesellschaftlicher Verkehr

    Sie rügt Verletzung materiellen Rechts (§ 6 BVFG) und macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (BVerwGE 30, 305) ab.

    Die deutsche Volkszugehörigkeit beurteilt sich auch im Rahmen des § 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV nach § 6 BVFG (ständige Rechtsprechung; vgl. statt vieler BVerwGE 30, 305 und Urteile vom 10. September 1970 - BVerwG III C 140.69 - [ZLA 1970, 241] und vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - [ZLA 1971, 49] und vom 14. Januar 1971 - BVerwG III C 152.59 - [ZLA 1971, 108]).

    Etwas, anderes hat der erkennende Senat auch nicht, wie es das Verwaltungsgericht für möglich hält, mit seinem Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 6 = ZLA 1969, 94) ausgeführt.

    Das Verwaltungsgericht hat nicht verkannt, daß das Bekenntnis auch durch schlüssiges Verhalten erbracht worden sein kann (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 - [Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 5]; Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - a.a.O.).

    Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit dem schon mehrfach angeführten Urteil vom 24. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 305) wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (z.B. Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -).

    Das Verwaltungsgericht durfte mithin davon ausgehen, daß die Verwendung auch der deutschen Sprache und das Lesen deutschen Schrifttums sowie der Besuch nicht näher bekannter deutscher Veranstaltungen und eines deutschen Damenkränzchens im vorliegenden Fall kein Gesamtverhalten ergeben, das als Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne der zitierten Rechtsprechung (s. u.a. das Urteil vom 10. Dezember 1970) zu werten ist, zumal die Klägerin in einem Vielvölkerstaat ansässig war, in dem die deutsche Sprache weit verbreitet und die Zuwendung zu deutschen Kulturgütern, jedenfalls bei der gebildeten Schicht, nichts Außergewöhnliches war (vgl. BVerwGE 30, 305 [310]).

  • BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69

    Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem

    Ein durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachtes Bekenntnis kann sich auch aus dem Gesamtverhalten des Antragstellers ergeben (Bestätigung und Fortführung von BVerwG III C 121.67).

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht in BVerwG III C 121.67 etwas anderes gemeint haben solle, könne die Kammer dieser Auffassung nicht folgen.

    Diese Bestätigungsmerkmale können allerdings, wie der Senat seit seinem Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 6) wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (zuletzt im Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 -), als Beweisanzeichen für die Feststellung von Tatsachen in Frage kommen, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt (vgl. auch Urteil vom 15. März 1961 - BVerwG VI C 59.59 - [BVerwGE 12, 110 [114]]).

    Darüber hinaus gehen beide Senate in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur durch entsprechende ausdrückliche Erklärung (zum Beispiel bei amtlichen Aufforderungen, seine Volkszugehörigkeit anzugeben), sondern auch durch schlüssiges Verhalten abgelegt werden kann (Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 - [Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 5]; Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - a.a.O.).

    Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit seinem in BVerwGE 30, 305 veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 1968 wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) Wer sich selbst zum deutschen und zu keinem anderen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist, der hat ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1970 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69

    Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7.

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß sich die Frage, ob der Verfolgte im Sinne des rechtsgültigen § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV (vgl. auch BVerwGE 23, 31 [BVerwG 08.12.1965 - BVerwG V C 6.65]) die deutsche Volkszugehörigkeit besaß, nach § 6 BVFG beurteilt (BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67]; 31, 12; Urteile vom 6. November 1969 - BVerwG III C 40.69 - und vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 -, Beschlüsse vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 -, vom 22. April 1970 - BVerwG III B 9.70 - und vom 15. Juli 1970 - BVerwG III B 54.70 -).

    Auch das hat der Senat bereits in seinem Urteil BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67] bejaht.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67] ausgesprochen, daß nach den allgemeinen Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes für Ausgleichsansprüche auf Grund von Schäden in den Vertreibungsgebieten ein Zusammenhang des Schadens mit der Eigenschaft des Geschädigten als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger unerläßlich ist.

    Dies gilt auch für Verfolgte, die in den Vertreibungsgebieten Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren (BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67]; 31, 72).

    Der Senat hat klargestellt, daß das Urteil BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67] nicht so zu verstehen ist, daß die Bestätigungsmerkmale in § 6 BVFG das Bekenntnis zum deutschen Volkstum ersetzen.

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum in diesem Sinne konnte jeder ablegen (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - BVerwGE 30, 305 ).

    Auch aus dem Bestehen einer anerkannten jüdischen Minderheit in den Vielvölkerstaaten Osteuropas, zu der man sich bei Volkszählunge bekennen konnte, kann keine Vermutung gegen die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum hergeleitet werden (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - a.a.O.).

    Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, daß auch Personen jüdischer Abstammung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Gesamtverhalten ablegen konnten und auch bei ihnen hinreichende objektive Bestätigungsmerkmale Beweisanzeichen für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sein können (Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - a.a.O. S. 310; Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 3 C 63.69 - BVerwGE 37, 38; Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 48.87 - Buchholz 427.207 § 5 7. Feststellungs-DV Nr. 66).

  • BVerwG, 23.01.1975 - III C 42.73

    Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkstummäßiges Verhalten

    Wer als deutscher Volkszugehöriger anerkannt werden wolle, müsse sich in seiner Heimat jedenfalls bis zum 30. Januar 1933 als Deutscher zu erkennen gegeben haben (Hinweis auf Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - [BVerwGE 30, 305]).

    Das Verwaltungsgericht führt richtig unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 6 = RzW 1969, 235 = ZLA 1969, 94 = RLA 1969, 228) aus, wer als deutscher Volkszugehöriger anerkannt werden wolle, müsse sich in seiner Heimat "jedenfalls bis zum 30. Januar 1933 als Deutscher zu erkennen gegeben haben".

    Das Verwaltungsgericht weist zwar im Rahmen seiner Untersuchung, welche Gründe für die Namensänderung maßgebend waren, zutreffend darauf hin, daß im Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (a.a.O.) ausgeführt worden sei, es dürfe einem Verfolgten nicht zum Nachteil gereichen, wenn sein Wille, sich als Deutscher zu erklären, oder die Bekundung dieses Willens durch Ausbreitung nationalsozialistischer Ideen beeinträchtigt war.

    Bereits in dem schon mehrfach angeführten Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - heißt es im Anschluß an die Erwägung, daß es Verfolgten nicht zum Nachteil gereichen dürfe, wenn ihr Wille, sich als Deutscher zu erklären, oder die Bekundung dieses Willens durch die Ausbreitung nationalsozialistischer Ideen beeinträchtigt war, diesem Gesichtspunkt habe das Verwaltungsgericht, da eine konkrete Beeinträchtigung nicht geltend gemacht war, dadurch Rechnung getragen, daß es zugunsten des Klägers die Zeit nach Beginn des Jahres 1933 außer Betracht gelassen habe.

  • BVerwG, 09.12.1970 - III C 159.69

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung entzogener Vermögensgegenstände als

    Das Bekenntnis liegt in seinem Gesamtverhalten (Fortbildung von BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67]).

    Soweit sich aus dem Urteil des III. Senats (vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - [ZLA 1969, 94]) etwas anderes ergeben sollte, folge die Kammer dem nicht.

    Für die Annahme eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum ist erforderlich, daß der Antragsteller das Bewußtsein und den Willen hatte, Deutscher zu sein, d.h. Angehöriger des deutschen Volkes als einer national geprägten Kulturgemeinschaft, und daß er sich dieser Gemeinschaft vor jeder anderen nationalen Kultur verbunden gefühlt hat (BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67] [309]).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 121.67] [308 f.]; Urteil des Senats vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) kann das vom Gesetz geforderte Bekenntnis durch schlüssiges Verhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden, und zwar nicht nur durch bestimmte Einzelhandlungen, sondern auch durch sein Gesamtverhalten; dies ist dann der Fall, wenn darin der Wille, Deutscher zu sein, seinen erkennbaren Niederschlag gefunden hat.

  • BVerwG, 16.03.1971 - VIII B 33.70

    Bestimmung der Anforderungen an den Nachweis eines Bekenntnisses zum Deutschtum

    Der Kläger hält das angefochtene Urteil nicht für vereinbar mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 30, 305.

    Der Kläger verkennt bei seinen Ausführungen, daß der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung (BVerwGE 30, 305) der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 26, 344) jedenfalls insofern gefolgt ist, als er entschieden hat, daß ein vom Kläger dargelegtes und im einzelnen vom Gericht festzustellendes Verhalten als Bekenntnistatbestand dann nicht gewertet werden kann, wenn in ihm der verbindliche Wille, Deutscher zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, nicht eindeutig zum Ausdruck gekommen ist.

    Die Verbundenheit mit den Gütern der deutschen Kultur und die Pflege der deutschen Sprache allein reichen für die Annahme eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum nicht aus (vgl. BVerwGE 26, 344 [345/346]; 30, 305 [310]).

    Entscheidend sind vielmehr nach der Entscheidung BVerwGE 30, 305 die Tatsachen, die bei den Mitbürgern den Eindruck erweckt haben, der später von Verfolgungsmaßnahmen Betroffene sei Deutscher gewesen.

  • BVerwG, 19.03.1970 - III C 31.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    In dem Verhalten muß der verbindliche Wille, Deutscher zu sein, seinen erkennbaren Niederschlag gefunden haben (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 -).

    Das Verwaltungsgericht hat mithin nicht aus dem Verhalten einer Gruppe eine Vermutung gegen den Kläger abgeleitet, die unstatthaft wäre (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 -).

    Lastenausgleichsansprüche im Grundsatz ein Zusammenhang des Schadens mit den gegen Deutsche gerichteten Maßnahmen unerläßlich ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 -).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

  • BVerwG, 06.11.1969 - III C 40.69

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Betriebsvermögen

  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 101.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.08.1973 - III B 28.72

    Verhältnis zwischen den sogenannten Bestätigungsmerkmalen und dem Bekenntnis zum

  • BVerwG, 22.09.1971 - VIII B 117.70

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Fehlen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1999 - 2 A 474/97

    Anspruch ukrainischer Staatsangehöriger auf Erteilung von Aufnahmebescheiden;

  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 83.69

    Dienstinstruktionelle Festellung der örtlichen Zuständigkeit bei Fehlen einer

  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens -

  • BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.83

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszählungen - Deutsche Volkszugehörigkeit

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 173.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1992 - 6 S 842/90

    Deutsche Volkszugehörigkeit von Juden aus der UdSSR; Indizwirkung der

  • BVerwG, 18.02.1970 - III B 138.69

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Juden aus Polen - Bekenntnis zur deutschen

  • BVerwG, 14.11.1974 - III B 9.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung der Rechtsfrage

  • BVerwG, 08.06.1973 - III C 60.72

    Nachweis deutscher Volkszugehörigkeit bei fehlendem Bekenntnis zum Deutschtum -

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.03.1971 - III C 39.69

    Annahme eines "Bekenntnisses zum deutschen Volkstum" - Qualifizierung einer

  • BVerwG, 01.10.1970 - III C 105.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.08.1970 - III B 7.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1998 - 2 A 4540/95

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ; Bekennung zum deutschen

  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 105.71

    Aufhebung eines Beweisbeschlusses - Deutsche Volkszugehörigkeit eines Verfolgten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1998 - 2 A 5206/96

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ; Anforderungen an die deutsche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1996 - 2 A 4200/93

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 133.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 17.70

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises an einen tschechischen Volkszugehörigen

  • BVerwG, 02.03.1971 - III CB 109.70

    Ordnungsgemäße Besetzung des Verwaltungsgerichts - Ausschluss von der Berufung

  • BVerwG, 10.09.1970 - III C 99.68

    Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit des Ehemannes

  • BVerwG, 07.08.1970 - III B 26.70

    Unterscheidung zwischen dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum und den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1996 - 2 A 3421/93

    Anspruch auf Aufnahme als Aussiedler; Voraussetzungen der deutschen

  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII B 30.70

    Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit - Vorliegen eines

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 37.92

    Ausweiseinziehung - Einziehung des Vertriebenenausweises - Beginn der Jahresfrist

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 204.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.11.1968 - III C 100.67

    Aufgabe des Wohnsitzes durch einen Verfolgten im Vertreibungsgebiet vor

  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80

    Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2000 - 2 A 4057/96

    Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufnahmebescheides eines Aussiedlers aus

  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1999 - 2 A 2030/96

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides wegen deutscher

  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 150.68

    Feststellung eines Entziehungsschadens an Grundvermögen sowie eines Anspruchs auf

  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 110.67

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Gewährung einer Hausratentschädigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - 2 A 2764/98

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 29.73

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Kroatien nach Beginn des Feldzugs gegen

  • BVerwG, 20.01.1970 - III B 113.69

    Strenge Unterscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen dem Bekenntnis zum

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 71.66

    Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf

  • BVerwG, 17.02.1984 - 3 B 46.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an

  • BVerwG, 08.01.1974 - III CB 100.72
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 2 A 4574/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2000 - 2 A 4261/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Anforderungen an die deutsche

  • BVerwG, 22.02.1990 - 9 B 335.89

    Beurteilung der deutsche Volkszugehörigkeit - Rechtsbegriff des deutschen

  • BVerwG, 09.11.1976 - 8 B 31.76

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 13.10.1975 - III B 12.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung des Verlustes

  • BVerwG, 26.11.1970 - III C 42.69

    Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit einer tschechoslowakischen

  • BVerwG, 01.09.1970 - III C 157.68

    Feststellung eines Schadens wegen Verlustes von Wirtschaftsgütern - Erteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 2 A 296/97

    Voraussetzungen des Anspruchs eines in Kasachstan geborenen Abkömmlings einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 2 A 5324/96

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ; Anforderungen an die deutsche

  • BVerwG, 01.11.1991 - 9 B 110.91

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Volkszugehörigkeit - Angabe

  • BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91

    Indizwirkung für eine Überlieferung der bei einem volksdeutschen Elternteil

  • BVerwG, 15.07.1970 - III B 54.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 26.02.1990 - 9 B 350.89

    Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit - Rechtsbegriff des deutschen

  • BVerwG, 19.12.1983 - 8 B 87.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 11.11.1974 - III B 76.73

    Schadensfeststellung an Grundvermögen und Betriebsvermögen - Deutsche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2000 - 2 A 2339/98

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides an einen Spätaussiedler deutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 2 A 479/97

    Voraussetzungen des Anspruchs eines in Kasachstan geborenen Abkömmlings einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 2 A 4980/96

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Aufgabe des Wohnsitzes und

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1992 - 5 L 335/91

    Volkszugehörigkeit; Spätgeborene; Mosaischer Glaube; Estland; Reval; Deutsches

  • BVerwG, 17.02.1983 - 8 B 38.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.01.1980 - 3 B 31.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des Bekenntnisses

  • BVerwG, 20.01.1976 - III C 23.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.03.1973 - III B 70.70

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Verfolgten - Voraussetzungen des Bekenntnisses

  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 134.68

    Antrag auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden -

  • BVerwG, 14.04.1971 - III B 12.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erbe eines vor Beginn

  • BVerwG, 06.03.1970 - III B 117.69

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 21.01.1969 - III B 62.68

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1998 - 2 A 1075/95

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs russischer Staatsangehöriger auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1997 - 2 A 943/94

    Anforderungen an eine Versagung eines Aufnahmebescheides bei fehlender deutscher

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 334/91

    Deutschkenntnisse; Volksdeutsches Bewußtsein; Spätgeborener; Glaubensbekenntnis;

  • BVerwG, 18.09.1975 - III C 38.73

    Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit - Reichweite der

  • BVerwG, 22.05.1975 - 3 B 10.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bekenntnis zum deutschen

  • BVerwG, 30.10.1974 - III B 74.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

  • BVerwG, 11.12.1972 - III B 65.70

    Frage der deutschen Volkszugehörigkeit der in der Bukowina ansässig gewesenen

  • BVerwG, 06.10.1972 - III B 88.72

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch schlüssiges Verhalten - Wertung von

  • BVerwG, 20.09.1971 - VIII B 61.70

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der

  • BVerwG, 17.09.1971 - III B 61.70

    Volkszugehörigkeit von in der Bukowina ansässigen (deutschsprachigen) Juden -

  • BVerwG, 17.09.1971 - III B 66.70

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bekenntnis zum deutschen Volkstum -

  • BVerwG, 15.02.1971 - III B 33.70

    Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Umänderung eines deutschen Namens in einen

  • BVerwG, 15.02.1971 - III C 18.70

    Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Umänderung eines deutschen Namens in einen

  • BVerwG, 04.06.1970 - III C 77.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.04.1970 - III B 9.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestätigungsmerkmale des § 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1999 - 2 A 4324/97

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Anforderungen an die deutsche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1998 - 2 A 1378/95

    Voraussetzungen des Anspruchs eines in Russland geborenen Abkömmlings deutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 2 A 2959/95

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Voraussetzungen als

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1992 - 6 S 139/91

    Vertriebenenausweis - bestimmender Wohnsitz - maßgeblicher Bekenntniszeitpunkt

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1992 - 5 L 333/91

    Mosaische Konfesssion; Vertriebenenausweis; Lettland; Volkstumsbekenntnis;

  • BVerwG, 20.09.1971 - VIII B 81.70
  • VG München, 07.11.2001 - M 28 K 99.3743

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweiseses für einen polnischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1997 - 2 A 1976/94

    Anspruch auf Übernahme in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; Bekenntnis

  • BVerwG, 01.12.1971 - VIII B 46.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung des

  • BVerwG, 14.01.1971 - III C 152.69

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Entziehungsschäden als

  • BVerwG, 01.07.1969 - VIII B 26.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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